14.07.2023
Volksbegehren "Hamburg soll Grundeinkommen testen!": Darf nicht durchgeführt werden
Das Volksbegehren "Hamburg soll Grundeinkommen testen!" darf nicht durchgeführt werden. Der von der Volksinitiative vorgelegte Gesetzgebungsvorschlag sei nicht mit höherrangigem Recht vereinbar, entschied das Verfassungsgericht (VerfG) Hamburg.
Zwar fehle es bei einer solchen Landesregelung nicht an der Gesetzgebungskompetenz. Der Vorschlag sei aber nicht klar genug gefasst und wahre damit nicht die Anforderungen, die sich aus dem Demokratieprinzip zum Schutz der Freiheit der Stimmberechtigten ergäben, sich für oder gegen den Vorschlag zu entscheiden. Die vorgeschlagenen Bestimmungen enthielten Widersprüchlichkeiten und Lücken, die es den Abstimmenden nicht ausreichend ermöglichten, die Auswirkungen des Vorhabens zu überblicken und die wesentlichen Vor- und Nachteile abzuschätzen.
Verfassungsgericht Hamburg, Urteil vom 12.07.2023, HVerfG 12/20