14.07.2023
Renaturierung: EU-Abgeordnete legen Position für Verhandlungen mit Rat fest
Das europäische Parlament hat am 12.07.2023 seinen Standpunkt zum EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur angenommen. Es ist nun bereit, Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Form der Rechtsvorschriften aufzunehmen.
Die Abgeordneten unterstreichen, dass die Wiederherstellung der Ökosysteme der Schlüssel zur Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt ist und die Risiken für die Ernährungssicherheit verringert. Sie betonen, dass der Gesetzentwurf weder die Schaffung neuer Schutzgebiete in der EU vorschreibt noch den Ausbau erneuerbarer Energien behindert, da sie einen neuen Artikel hinzugefügt haben, in dem betont wird, dass solche Anlagen überwiegend im öffentlichen Interesse liegen.
Das neue Gesetz müsse dazu beitragen, die internationalen Verpflichtungen der EU zu erfüllen, insbesondere den globalen Biodiversitätsrahmen der Vereinten Nationen von Kunming und Montreal. Die Abgeordneten befürworten den Kommissionsvorschlag, bis 2030 Renaturierungsmaßnahmen für mindestens 20 Prozent aller Land- und Meeresflächen in der EU einzuführen.
Das Parlament stellt fest, dass das Gesetz erst dann zur Anwendung kommen soll, wenn die Kommission Daten über die notwendigen Bedingungen zur Gewährleistung der langfristigen Ernährungssicherheit vorgelegt hat und wenn die EU-Länder die Fläche quantifiziert haben, die wiederhergestellt werden muss, um die Wiederherstellungsziele für jeden Lebensraumtyp zu erreichen. Das Parlament sieht auch die Möglichkeit vor, die Zielvorgaben bei außergewöhnlichen sozioökonomischen Auswirkungen zu verschieben.
Innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung müsste die Kommission eine etwaige Lücke zwischen dem Finanzbedarf für die Renaturierung und den verfügbaren EU-Mitteln bewerten und nach Lösungen zur Überbrückung dieser Lücke suchen, insbesondere durch ein spezielles EU-Instrument.
Europäisches Parlament, PM vom 12.07.2023