13.07.2023
Erstattung der Quellensteuer: Neues Verfahren mit Haken
Mit FASTER will die EU-Kommission Investoren für ein vielfältigeres EU-Wertpapier-Portfolio gewinnen. Dazu schlägt sie zwei weitere Verfahren zur Verbesserung der Rückerstattung der Quellensteuer vor. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) befürchtet, dass insbesondere Kleinanleger wenig von den Vorteilen von FASTER haben werden.
Mit FASTER wolle die EU-Kommission die Rückerstattung der Quellensteuer auf Aktien und Anleihen beschleunigen. Insbesondere für Kleinanleger seien die Antragsverfahren zur Erstattung der Quellensteuer in der EU nach den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ein echter Albtraum, so der DStV: von Land zu Land höchst unterschiedlich, bürokratisch, nur in der jeweiligen Landessprache verfügbar und aufgrund hoher Gebühren zumeist nicht lohnend. So sei es kein Wunder, dass die meisten Kleinanleger gänzlich auf die Rückerstattung verzichten oder ihr Depot ausschließlich mit einheimischen Wertpapieren ausstaffieren.
Zudem hätten Cum/Ex- und Cum/Cum die Schwachstellen der Erstattungsverfahren offengelegt. Nach der EU-Kommission beliefen sich die aus Erstattungsbetrug stammenden Steuerausfälle der Jahre 2000 bis 2020 in der EU auf 150 Milliarden Euro.
Mit FASTER trete die EU-Kommission nun an, Investoren für ein vielfältigeres EU-Wertpapier-Portfolio zu gewinnen. Dazu wolle sie anstelle von Papierbescheinigungen einen einheitlichen digitalen Nachweis des Steuerwohnsitzes einführen. Anstelle der bisherigen Beantragungsprozedur solle dieser innerhalb eines Tages digital vorliegen.
Außerdem wolle die EU-Kommission zwei weitere unterschiedliche Schnellverfahren für die Quellensteuerrückerstattung einführen. Ein "relief at source", also ein Verfahren zur "Erleichterung an der Quelle" und ein "quick refund", ein Verfahren zur beschleunigten Erstattung.
Bei "relief at source" erhebe die im inneuropäischen Ausland zuständige Steuerbehörde lediglich den nach dem Doppelbesteuerungsabkommen ermäßigten Quellensteuersatz. Tatsächlich sei der Vorschlag sinnvoll, erspare es doch dem (Klein-) Anleger das eigentliche Verfahren, so der DStV. Es gebe aber einen Haken: Die EU-Kommission stellt den Mitgliedstaaten frei, ob diese dem Erstattungsberechtigten ein "relief at source", einen "quick refund" oder eine Kombination aus beidem anbietet. Ob "relief at source" deshalb zum favorisierten Verfahren der Mitgliedstaaten erkoren wird, bezweifelt der Steuerberaterverband.
Der "quick refund" sehe dagegen vor, dass die Quellensteuer wie bisher einbehalten, aber in einem Zeitrahmen von 50 Tagen nach erfolgter und begründeter Antragsstellung erstattet wird. Zweifelsohne stelle ein solches Verfahren eine Verbesserung des bestehenden Status Quo dar. Der Haken hier aber: Der "quick refund" solle nach dem Willen der EU-Kommission ausschließlich über die Inanspruchnahme der Banken durchgeführt werden. Aufgrund der dort anfallenden Gebühren werde der "quick refund" für Kleininvestoren schnell zum "quick uninteressant", befürchtet der DStV.
Sein Fazit: FASTER werde die Erstattung der Quellensteuer zwar verbessern, sei aber insgesamt nicht der große Wurf. Es werde auf den Rat der EU als einzigem EU-Gesetzgebungsorgan ankommen, damit aus FASTER letztlich ein BETTER wird. Dazu müssten die Mitgliedstaaten aber weit über ihren Schatten springen.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 12.07.2023