13.07.2023
Energieeinsparungen: Europäisches Parlament beschließt neue Regeln
Mit der Energieeffizienz-Richtlinie hat das EU-Parlament die bereits mit dem Rat abgestimmten Pläne gebilligt, wonach neue Energieeinsparziele für das Jahr 2030 im Rahmen des Europäischen Grünen Deals festgelegt werden. Das Gesetz wird Energiesparziele sowohl für den Primär- als auch für den Endenergieverbrauch in der EU festlegen.
Nach der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten gemeinsam dafür sorgen, dass der Energieverbrauch auf EU-Ebene bis 2030 um mindestens 11,7 Prozent sinkt (im Vergleich zu den Prognosen für 2020). Ein robuster Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismus soll dieses Ziel begleiten um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Beiträge zu diesem verbindlichen EU-Ziel erfüllen.
Bis 2030 müssten die Mitgliedstaaten im Durchschnitt 1,5 Prozent pro Jahr einsparen, so das EU-Parlament. Ab 2025 sollen im Schnitt jährlich 1,5 Prozent Energie eingespart werden, beginnend mit 1,3 Prozent in 2025 und schließlich auf 1,9 Prozent bis Ende 2030 steigend.
Die Einsparungsziele sollen auf unterschiedlichen Ebenen – lokal, regional und national – in diversen Sektoren umgesetzt werden – zum Beispiel in der öffentlichen Verwaltung, in Gebäuden, Unternehmen, Rechenzentren usw. Die Abgeordneten betonen, dass das System insbesondere den öffentlichen Sektor abdecken sollte, der seinen Endenergieverbrauch jedes Jahr um 1,9 Prozent senken müsse. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem sicherstellen, dass jedes Jahr mindestens drei Prozent der öffentlichen Gebäude zu Niedrigstenergie- oder Nullemissionsgebäuden renoviert werden.
Die Richtlinie lege auch neue Anforderungen für effiziente Fernwärmesysteme fest. Damit sie in Kraft treten kann, müsse sie nun noch vom Ministerrat gebilligt werden.
Europäisches Parlament, PM vom 11.07.2023