12.07.2023
Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide: Jetzt rein digital empfangen
Die Digitalisierung in der Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen schreitet weiter voran. Nach den Einkommensteuerbescheiden könnten ab sofort auch die Gewerbesteuermessbescheide, Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheide und die Körperschaftsteuerbescheide vollständig digital in ELSTER zugestellt werden, so das Finanzministerium des Landes.
Diese Neuerung sei die nächste Stufe der Umstellung auf die digitale Übermittlung offizieller Schreiben aus der Finanzverwaltung. Damit sei Nordrhein-Westfalen das erste Land, dass die erweiterte digitale Bekanntgabe für die Gewerbesteuer und Körperschaftsteuerbescheide anbietet. Der digitale Bescheid könne so vom Unternehmen direkt elektronisch abgelegt oder weiterverarbeitet werden.
Der Weg von der Abgabe der Gewerbe- und Körperschaftsteuererklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt sei damit komplett digital möglich. Ab dem Veranlagungszeitraum 2022 könne bei der elektronischen Abgabe der Gewerbesteuererklärung zudem die digitale Bekanntgabe des kommunalen Gewerbesteuerbescheids beantragt werden. Den digitalen Bescheid-Service für die kommunale Gewerbesteuer wollen laut Finanzministerium Nordrhein-Westfalen viele Kommunen bis Ende 2023 für Unternehmer anbieten.
Voraussetzung, um die digitale Bekanntgabe in Anspruch zu nehmen, sei die vorherige elektronische Einwilligung im Online-Portal "Mein ELSTER" oder im Rahmen einer erteilten Vollmacht an einen Steuerberater – diese bleibe bis zum Widerruf grundsätzlich für alle Steuerarten gültig, könne aber selbstverständlich jederzeit nachträglich geändert werden.
Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 11.07.2023