12.07.2023
Einkommensteuererklärungen: Längere Bearbeitungszeiten durch Arbeitsbelastung
Das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass es bei den Finanzämtern derzeit länger dauern kann, bis sie die Einkommensteuererklärungen bearbeitet haben. Hintergrund seien zusätzliche Aufgaben, unter anderem aufgrund der Energiepreispauschale und der gestiegenen Anzahl steuerpflichtiger Rentner, durch die die Anzahl der in den Finanzämtern zu bearbeitenden Einkommensteuererklärungen deutlich höher als in den Vorjahren sei.
Hinzu komme, dass es durch die Verlängerung der steuerlichen Abgabefristen aufgrund der Corona-Pandemie zum Teil zu einer Ballung von Erklärungseingängen gekommen ist beziehungsweise kommen wird. Dies führe zu einer hohen Arbeitsauslastung. Bürger müssten daher mit längeren Bearbeitungszeiten für ihre Steuererklärungen rechnen.
Aktuelle Hinweise zum Bearbeitungsstand von Steuererklärungen veröffentlichen die Finanzämter laut LfSt auf ihren Internetseiten unter "Bearbeitungsstand". Die Finanzämter bäten daher, von telefonischen oder schriftlichen Anfragen nach dem Verbleib der Steuerbescheide abzusehen.
Abschließend weist das LfSt darauf hin, dass – wie schon in 2022 – die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verlängert wurde. Wer zu einer Abgabe verpflichtet ist, habe für die Erklärung des Jahres 2022 noch bis zum 02.10.2023 Zeit.
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 11.07.2023