12.07.2023
Versicherungsbeiträge und Lohnsteuerabzugsmerkmale: ELStAM-Start soll verschoben werden
Nach Angaben des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt soll der ELStAM-Start verschoben werden.
Ab dem 01.01.2024 sollen die elektronisch abrufbaren Lohnsteuerabzugsmerkmale auch die Höhe der monatlichen Beiträge umfassen
für eine private Krankenversicherung und für eine private Pflege-Pflichtversicherung, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung eines nach § 3 Nr. 62 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfreien Zuschusses für diese Beiträge vorliegen, und
für eine private Krankenversicherung und für eine private Pflege-Pflichtversicherung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG.
Durch das Jahressteuergesetz 2022 habe der Gesetzgeber klargestellt, dass Lohnsteuerabzugsmerkmale nur die eigenen Beiträge des Arbeitnehmers sind. Für Kinder getragene oder übernommene Beiträge seien hingegen bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen nicht zu berücksichtigen. Für solche Aufwendungen könne im Rahmen der Veranlagung ein Sonderausgabenabzug beansprucht werden.
Durch den Beginn des elektronischen Abrufs der vorgenannten Versicherungsbeiträge als Lohnsteuerabzugsmerkmal sollte ab 2024 die bisherige Papierbescheinigung abgelöst werden. Es sei vorgesehen, dass der Datenabruf über das ELStAM-Verfahren erfolgen wird.
Gegenwärtig ist laut Steuerberaterverband davon auszugehen, dass sich der Start dieses Verfahrens um bis zu zwei Jahre nach hinten verschiebt. Die Gründe für die Verschiebung lägen in der Komplexität des technischen Verfahrens, so der Steuerberaterverband unter Verweis auf die Information der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 10.05.2023 (IV C 5 S 2363/20/10002:006). Die erforderlichen gesetzlichen Änderungen sollen zeitnah beschlossen werden.
Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, PM vom 10.07.2023