10.07.2023
Richtervorlage zum Solidaritätszuschlaggesetz 1995: Ist unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts für unzulässig erklärt. Das Vorlageverfahren betrifft die Frage, ob das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 in der für das Streitjahr 2007 gültigen Fassung (SolZG 1995) mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die Vorlage ist laut BVerfG unzulässig, weil die Ausführungen im Vorlagebeschluss nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht die Verfassungsmäßigkeit der vorgelegten Normen des SolZG 1995 sorgfältig geprüft hat. Hinsichtlich der von ihm angenommenen Ungleichbehandlung lege das vorlegende Gericht zudem nicht hinreichend dar, inwiefern diese entscheidungserheblich für das Ausgangsverfahren ist. Aus dem Vorlagebeschluss werde nicht hinreichend ersichtlich, dass im Fall einer Beanstandung des § 3 SolZG 1995 durch das BVerfG die Möglichkeit besteht, dass der Gesetzgeber eine für den Kläger des Ausgangsverfahrens günstige Regelung schafft.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.06.2023, 2 BvL 6/14