07.07.2023
Nach der Hochzeit: Wahl des Steuermodells steht an
Verheiratete können sich zusammen oder getrennt veranlagen lassen. Hier kommt die Frage auf, welches Steuermodell für Ehepaare günstiger ist. "Neben dem persönlichen Gusto spielt die Einkommensverteilung bei Ehepaaren die entscheidende Rolle", erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern.
Haben zwei Partner geheiratet, veranlage sie das Finanzamt als unbeschränkt Steuerpflichtige gemeinsam, so die Lohnsteuerhilfe. Dies geschehe entweder durch Ankreuzen auf der Steuererklärung oder automatisch, wenn kein Kreuz gesetzt wurde. Der Vorteil liege darin, dass Ehepaare ihre Steuererklärung gemeinsam erstellen und somit nicht nur Doppelarbeit, sondern in der Regel auch Steuern einsparen könnten.
Denn dieses so genannte Ehegattensplitting bringt laut Lohnsteuerhilfe einige Vorteile mit sich und gilt rückwirkend für das ganze Hochzeitsjahr, auch wenn erst Ende Dezember geheiratet werde. So kämen für beide Ehegatten die zwei Grundfreibeträge voll zum Tragen, auch wenn ein Gehalt darunter liegt. Gemeinsam würden nicht so hohe Steuersätze erreicht, weil der höhere Steuersatz durch den niedrigeren im Mittel gedrückt wird. Schöpfe einer von beiden seine Freibeträge, wie den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge, nicht aus, könne der andere Ehepartner die Differenz nutzen. Wie hoch die Steuerersparnis ist, lasse sich pauschal nicht sagen, so die Lohnsteuerhilfe weiter. Der Steuervorteil falle umso höher aus, je größer die Einkommensdifferenz der beiden sei.
Es stehe Ehegatten grundsätzlich frei, ob sie sich zusammen oder einzeln veranlagen lassen. Dies sei unabhängig von der Wahl der Steuerklassenkombination. Was im Einzelfall vorteilhafter ist, sollte durchgerechnet werden, rät die Lohnsteuerhilfe. Die Entscheidung, welche Veranlagungsart gewählt wird, müsse jedes Jahr von Neuem getroffen werden. Wird nichts angekreuzt, nehme das Finanzamt standardmäßig die gemeinsame Veranlagung und nicht die günstigere Variante an. Allerdings sollte man die Entscheidung nicht dem Finanzamt überlassen.
In zahlreichen Fällen führen Eheleute mit einer Einzelveranlagung besser, weiß die Lohnsteuerhilfe. Bei einer hohen Abfindung, beim Bezug von Entgeltersatzleistungen oder hohen Krankheitskosten eines Ehepartners beispielsweise sollte die einzelne Veranlagung in Erwägung gezogen werden. Bei einer gemeinsamen Veranlagung falle der Steuerbonus hingegen umso höher aus, je größer das Einkommensgefälle zwischen den Partnern ist. Im Fall eines Alleinverdieners sei das Ehegattensplitting also ideal.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 04.07.2023