05.07.2023
Steuerpolitik: Soll Investitions- und Innovationsanreize für Unternehmen geben
Angesichts der Herausforderungen für die deutsche Volkswirtschaft in Form von Dekarbonisierung, Digitalisierung und demografischem Wandel soll die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland gestärkt werden. Das schreibt die Bundesregierung in der Vorbemerkung ihrer Antwort (BT-Drs. 20/7523) auf eine Große Anfrage (BT-Drs. 20/5910) der CDU/CSU-Fraktion. Sie verfolge das Ziel, für Unternehmen ein steuerliches Umfeld zu schaffen, das die Investitionsfähigkeit stärke, Investitions- und Innovationsanreize verbessere und Bürokratie reduziere. Dabei gelte es indes, die Regeln für die Begrenzung der Staatsverschuldung einzuhalten.
In ihrer Antwort kündigt die Bundesregierung neue Gesetzesinitiativen zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Steuerrechts an. So will sie unter anderem den Compliance Aufwand reduzieren und zusätzliche Investitionsanreize setzen. Sie setze auf steuerliche Forschungsförderung und plane eine neue Investitionsprämie für Zwecke der Transformation und Modernisierung der Wirtschaft. Eine Quantifizierung, wie Steuerbelastungen sich auf Leistungsbereitschaft und Leistungswillen von Unternehmen auswirken, sei indes nicht möglich.
Die Abgeordneten der Unionsfraktion wollten von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung für Unternehmen und Einzelpersonen in Deutschland im Vergleich zu allen anderen OECD-Staaten ist. Außerdem sollte die Bundesregierung die Frage beantworten, ob der Staat die bei einer im internationalen Vergleich relativ hohen Steuerbelastung eingenommenen Steuergelder besser und effizienter investiert als die Unternehmen und Bürger es tun würden.
Weitere Fragen betreffen die Wirkungen von Steuersenkungen zum Beispiel auf die Kaufkraft und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Auch die Frage, ob Deutschland das aktuelle Wirtschaftswachstum und den aktuellen Wohlstand mit der derzeitigen Steuerbelastung aufrechterhalten kann, war Thema der Großen Anfrage.
In der Antwort wird unter anderem darauf verwiesen, dass Deutschland laut OECD-Daten zwar für einen Einpersonenhaushalt mit Durchschnittseinkommen nach wie vor die zweithöchste Abgabenbelastung aller verglichenen Industrieländer habe, dieser aber seit 2018 rückläufig sei, unter anderem wegen der Abschaffung des Solidaritätszuschlags für die allermeisten Einkommensgruppen, der Erhöhung des Grundfreibetrags und des Ausgleichs der kalten Progression bei der Einkommensteuer.
Sinkende Steuern hätten laut Bundesregierung im Sozialbereich insbesondere Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. So könne eine Umsatzsteuersenkung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln die Ausgabe der Krankenkassen senken. Allerdings warnt die Bundesregierung, dass dies zu entsprechenden Forderungen bei rezeptfreien Arzneimitteln und in anderen Wirtschaftsbereichen führen könne.
Eine Senkung der Lohnsteuer könne infolge höherer Nettogehälter zu höheren Ausgaben beim Krankengeld und dem Pflegeunterstützungsgeld führen. Auch im Bereich der Arbeitslosenversicherung könnten höhere Nettogehälter zu steigenden Ausgaben führen, heißt es in der Antwort mit Verweis auf das Arbeitslosen-, Kurzarbeiter und Insolvenzgeld.
Insgesamt erwartet die Bundesregierung von der Alterung der Bevölkerung einen rückläufigen und mittelfristig negativen Wachstumsbeitrag des Faktors Arbeit. Dies erfordere eine angebotsorientierte Wachstumspolitik für mehr Investitionen und Innovationen, um die wirtschaftliche Produktivität zu steigern.
Deutscher Bundestag, PM vom 04.07.2023