03.07.2023
Rentenleistungen: Zwei Drittel waren 2022 einkommensteuerpflichtig
Im Jahr 2022 haben in Deutschland 22 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 363 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das knapp 0,5 Prozent oder 106.000 Rentenempfänger mehr als im Vorjahr. Die Höhe der gezahlten Renten stieg im gleichen Zeitraum um ungefähr 3,9 Prozent oder 13,6 Milliarden Euro. Rund zwei Drittel (66,4 Prozent) der Rentenleistungen im Jahr 2022 zählten zu den steuerpflichtigen Einkünften (241 Milliarden Euro). Seit 2015 ist der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um elf Prozentpunkte gestiegen.
Ursache für den Anstieg ist laut Destatis die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten bis zum Jahr 2040. Demnach werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil auch durch Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind.
Bei vielen Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Renten steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wie viele Rentner im Jahr 2022 Einkommensteuer zahlen, sei aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt, so das Bundesamt. Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2019 vor. Demnach mussten 37 Prozent oder 8,05 Millionen der insgesamt 21,6 Millionen Rentenempfänger Einkommensteuer auf ihre (gesetzlichen, privaten oder betrieblichen) Renteneinkünfte zahlen. Im Vergleich zu 2018 stieg der Anteil um 3,1 Prozentpunkte beziehungsweise ungefähr 709.000 Personen.
Bei knapp 84 Prozent der steuerbelasteten Rentenempfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – liegen neben den Renten noch andere Einkünfte wie beispielsweise Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden.
Statistisches Bundesamt, PM vom 30.06.2023