30.06.2023
Geldwäscheprävention: Steuerberaterverband erinnert an Registrierungspflicht für Steuerberater
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) erinnert alle Steuerberater daran, sich – soweit nicht bereits geschehen – im elektronischen Meldeportal "goAML" der Financial Intelligence Unit (FIU) zu registrieren. Die Registrierung müsse spätestens zum 01.01.2024 erfolgen, und zwar unabhängig von der Abgabe einer geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldung.
Die Registrierungspflicht gilt nach § 45 Absatz 1 S. 2 Geldwäschegesetz (GWG) für alle Verpflichteten nach dem GWG. Dazu gehörten nach § 2 Absatz 1 Nr. 12 GWG unter anderem auch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Die Pflicht zur Registrierung bestehe nach § 59 Absatz 6 GWG mit Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der FIU, spätestens jedoch zum 01.01.2024, so der DStV.
Die Registrierung im Meldeportal "goAML" sei über die Webseite der FIU unter "www.goaml.fiu.bund.de" möglich. Hinweise zum Registrierungsprozess und weiterführende Fachinformationen seien über die Webseiten der Zollverwaltung abrufbar unter "www.zoll.de". So sei etwa das Handbuch zum goAML-Webportal zum 01.06.2023 in einer aktualisierten Fassung bereitgestellt worden. Nach einmaliger Registrierung und anschließender Bestätigung durch die FIU könnten Meldungen sodann auf verschlüsseltem Weg abgeben werden.
Der DStV empfiehlt eine möglichst frühzeitige Registrierung im Portal "goAML" noch in 2023. Berufsangehörige könnten sich so bereits mit den Funktionalitäten des Portals vertraut machen, um im Ernstfall unmittelbar und schnell eine entsprechende Meldung abzugeben. Gleichzeitig unterstreiche eine rechtzeitige Registrierung die generelle Bereitschaft des Berufsstands zur Beachtung der geldwäscherechtlichen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 29.06.2023