30.06.2023
Faire und innovative Datenwirtschaft: EU-Gesetzgeber einigen sich auf EU-Datengesetz
Ein europäisches Datengesetz soll künftig regeln, wer die von Unternehmen und Verbrauchern erzeugten Industriedaten unter welchen Bedingungen nutzen darf. Hierauf haben sich das Europäische Parlament und der Rat politisch geeinigt, wie die EU-Kommission mitteilt.
Mittlerweile habe die vom Internet der Dinge getragene Revolution ein exponentielles Wachstum entfacht, das in den kommenden Jahren voraussichtlich zu gewaltigen Steigerungsraten beim Datenvolumen führen werde, erläutert die Kommission. Eine beträchtliche Menge an Industriedaten sei aber nach wie vor ungenutzt und stecke voller unrealisierter Möglichkeiten. Das Datengesetz solle die Datenwirtschaft der EU ankurbeln, indem Industriedaten freigegeben, ihre Zugänglichkeit und Nutzung optimiert und ein wettbewerbsfähiger und zuverlässiger europäischer Cloud-Markt gefördert werden. Damit sollen die Vorteile der digitalen Revolution allen zugutekommen.
Das Datengesetz ergänze die Daten-Governance-Verordnung vom November 2020, indem es klarstelle, wer aus Daten einen Mehrwert erzeugen darf und unter welchen Bedingungen. Ziel ist laut Kommission ein einheitlicher Markt, der einen freien Datenverkehr innerhalb der EU und über Sektoren hinweg ermöglicht.
Konkret umfasse das Datengesetz Regelungen, die es den Nutzern vernetzter Geräte ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, die von diesen Geräten und den damit verbundenen Diensten erzeugt werden. Die Nutzer könnten diese Daten an Dritte weitergeben und damit den Anstoß für vielfältige Anschlussdienste und Innovationen geben, so die Kommission. Gleichzeitig blieben die Anreize für die Hersteller, unter Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse in eine hochwertige Datenerzeugung zu investieren, bestehen.
Das Datengesetz enthalte auch Vorschriften zum Schutz vor einseitig auferlegten missbräuchlichen Vertragsklauseln. Diese sollen EU-Unternehmen vor ungerechten Vereinbarungen schützen, faire Verhandlungen fördern und KMU in die Lage versetzen, selbstbewusster am digitalen Markt aufzutreten.
Beinhaltet sind laut Kommission auch Mechanismen, mit denen öffentliche Stellen auf Daten des privaten Sektors zugreifen und diese nutzen können, wenn dies bei öffentlichen Notständen (wie bei Überschwemmungen und Waldbränden) oder zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags nötig ist und die erforderlichen Daten nicht ohne Weiteres auf andere Weise verfügbar sind.
Auch sollen Kunden frei darin sein, zwischen verschiedenen Cloud-Datenverarbeitungsdienstleistern zu wechseln. Die entsprechenden Vorschriften zielen laut Kommission darauf ab, den Wettbewerb und die Auswahl auf dem Markt zu fördern und gleichzeitig eine unerwünschte Anbieterbindung zu vermeiden. Darüber hinaus enthalte das Datengesetz Schutzvorkehrungen, die unrechtmäßige Datenübermittlungen verhindern und für mehr Verlässlichkeit und Sicherheit in der Datenverarbeitungsumgebung sorgen sollen.
Schließlich seien auch Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung von Interoperabilitätsstandards für den Datenaustausch und die Datenverarbeitung im Einklang mit der EU-Normungsstrategie vorgesehen.
Die erzielte politische Einigung muss nach Angaben der Kommission nun von den beiden Gesetzgebungsorganen noch förmlich gebilligt werden. Nach seiner Verabschiedung trete das Datengesetz am 20. Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. 20 Monate nach seinem Inkrafttreten werde es dann anwendbar.
Europäische Kommission, PM vom 28.06.2023