28.06.2023
Stadt Köln: Hat über dauerhafte Aufstellung des Mahnmals zum Völkermord an Armeniern berechtigterweise noch nicht entschieden
Die Stadt Köln musste nicht innerhalb weniger Tage über die dauerhafte Aufstellung des Mahnmals zum Völkermord an Armeniern entscheiden. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln entschieden und einen Eilantrag zu der an der Kölner Hohenzollernbrücke aufgestellten Skulptur abgelehnt.
Ein Verein, der die Initiative "Völkermord erinnern" unterstützt, hatte am 20.04.2023 bei der Stadt Köln beantragt, das Mahnmal kurzfristig ab dem 24.04.2023 und langfristig vom 24.04.2023 bis zum 25.04.2026 aufstellen zu dürfen. Die Stadt gab dem Antrag zur kurzfristigen Aufstellung mit Bescheid vom 21.04.2023 für den Zeitraum vom 24.04.2023 bis zum 24.05.2023 statt.
Der auf eine längere Aufstellung gerichtete Eilantrag hatte keinen Erfolg. Es sei nicht ersichtlich, dass die Stadt Köln über den Zeitraum zur langfristigen Aufstellung von Ende Mai 2023 bis April 2026 schon entschieden hat. Angesichts der sehr zeitnahen Antragstellung vier Tage vor dem Gedenktag am 24.04.2023 habe die Stadt zunächst nur über den besonders dringlichen Teilzeitraum rund um den Gedenktag entschieden. Die Entscheidung der Stadt über den restlichen Zeitraum stehe berechtigterweise noch aus. Da das Aufstellen des Denkmals im öffentlichen Straßenraum eine Erlaubnis der Stadt voraussetzt, sei auch die aktuell bestehende Abbauverpflichtung folgerichtig.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheiden würde.
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 23.06.2023, 21 L 959/23, 21 K 2797/23, nicht rechtskräftig