19.06.2023
Arbeitnehmer-Steuererklärung: Modernisierung im Fokus des Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine
Die Modernisierung der Arbeitnehmer-Steuererklärung stand am 12.06.2023 im Fokus des Verbandstages des Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Die Finanzverwaltung stelle fest, dass ihre Arbeit bei immer weniger Personal stetig zunimmt. BVL-Vorsitzender Uwe Rauhöft betonte, die zunehmenden Fallzahlen lägen nicht am komplizierten Arbeitnehmersteuerrecht, sondern seien unter anderem ein Abbild der Vollbeschäftigung. Auch die stetige Zunahme der Steuererklärungen von Rentnern lasse die Fallzahlen ansteigen. Solange kein Steuereinbehalt auf die Renten erfolge, könne sich daran nichts ändern, so Rauhöfts Einschätzung.
Der Verband weist darauf hin, dass die Lohnsteuer neben der Umsatzsteuer die größte Einnahmequelle des Staates darstellt und Arbeitnehmer bereits deshalb ein Recht auf eine faire Besteuerung haben. Um den Aufwand für beide Seiten gering zu halten, müssten bereits seit 2017 keine Belege mehr eingereicht werden, sondern nur noch dann, wenn das Finanzamt ausdrücklich dazu auffordert. Bei der Auswahl der Prüffälle helfe der Finanzverwaltung ein ausgeklügeltes elektronisches Risikomanagement. Die Anforderung von Belegen sei in vielen Fällen plausibel, so die Beobachtung des BVL. Die Belege könnten dann als digitales Dokument per Elster eingereicht werden und verursachten damit auf beiden Seiten nur geringen Aufwand. In der Mehrzahl der Fälle würden jedoch ohnehin keine Belege mehr angefordert. Außerdem würden fast 20 Prozent der Arbeitnehmer-Steuererklärungen vollständig automatisiert bearbeitet.
Mit dem digitalen Steuerbescheid DIVA, der auf dem Verbandstag von den Vertretern des mit der Entwicklung betrauten Bayerischen Landesamtes für Steuern vorgestellt wurde, schließt sich laut BVL der Kreis. "Wir sind sehr froh", so der Verbandsvorsitzende, "dass die digitalen Prozesse weiterentwickelt werden und mittlerweile viele Fälle vollständig elektronisch zu den Finanzämtern und von diesen wieder zurück übermittelt werden können".
Sehr viele Steuererklärungen würden im Übrigen nicht wegen beruflicher Aufwendungen eingereicht, sondern zur Berücksichtigung der familiären Situation, aufgrund gezahlter Lohnersatzleistungen, geförderter Altersvorsorge, Alterseinkünften oder anderer Einkünfte.
Rauhöft warnt vor vermeintlichen Einsparungen bei Arbeitnehmer-Steuererklärungen. Wenn Arbeitnehmer die ihnen zustehende Steuererstattung nicht mehr geltend machen dürfen, sei dies zutiefst ungerecht. "De facto handelt es sich um Steuererhöhungen, die wir vehement ablehnen", so Rauhöft. Wichtig sei, dass diejenigen entlastet werden, "die tagtäglich leistungsbereit und engagiert unsere Volkswirtschaft voranbringen". Für diese müsse die Finanzverwaltung weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., PM vom 15.06.2023