15.06.2023
Doppelbesteuerungsabkommen: Finanzausschuss stimmt Änderungen zu
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 14.06.2023 der Änderung von drei Doppelbesteuerungsabkommen mit Litauen, Bulgarien und Lettland zugestimmt. Die entsprechenden Gesetzentwürfe (BT-Drs. 20/6817, 20/6818 und 20/6819) hatte die Bundesregierung eingebracht.
Ziel der Änderungen ist es laut Bundesregierung, das gemeinsame Projekt der OECD und der G20 zur Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) in die zwischen den beigetretenen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu implementieren. Die Umsetzung der BEPS-Empfehlungen sei ein wesentlicher Baustein zur Schließung von Steuerschlupflöchern und für eine faire globale Besteuerung.
In der Aussprache des Ausschusses begrüßte die SPD-Fraktion die Aktualisierung der Abkommen. Besonders wichtig sei die Angleichung an den BEPS-Mindeststandard.
Die CDU/CSU-Fraktion stimmte ebenfalls zu. Ein Vertreter der Fraktion begrüßte, dass es nach monatelangem Stillstand von der Bundesregierung endlich wieder Gesetzesvorlagen gebe. Die Angleichung an den BEPS-Mindeststandard sei zu begrüßen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen signalisierte Zustimmung, verwies aber auch darauf, dass es besonders im globalen Süden Unzufriedenheit mit dem von der OECD dominierten Steuersystem gebe. Bei Doppelbesteuerungsabkommen mit dem globalen Süden sollte auf den Bedarf dieser Länder eingegangen werden, zum Beispiel bei den Quellensteuern.
Die FDP-Fraktion erklärte, sie trete für mehr Steuergerechtigkeit ein. Daher könne sie mit gutem Gewissen den drei Doppelbesteuerungsabkommen zustimmen.
Die AfD-Fraktion wies auf die niedrigen Steuern für Bürger und Unternehmen in osteuropäischen Ländern hin, was zur Abwanderung von Produktionskapazitäten aus Deutschland führe. Daher seien die Abkommen zu begrüßen.
Die Fraktion Die Linke erkannte zwar Verbesserungen gegenüber den bisherigen Abkommen. Diese seien jedoch nicht ausreichend. Man hätte sich andere Regelungen bei der Quellensteuer gewünscht.
Deutscher Bundestag, PM vom 14.06.2023