13.06.2023
Grundsteuer: Baden-Württemberg verschickt Erinnerungen − Kulanzzeit endet
Wer seine Grundsteuererklärung für die Grundsteuer B noch nicht abgegeben hat, bekommt ab Mitte Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben des Finanzamts zugesandt. In den Schreiben ist ein erneuter Abgabetermin genannt, dann endet in Baden-Württemberg die Kulanzzeit. Wie das Finanzministerium des Landes mitteilt, haben die Eigentümer dann sechs Wochen Zeit, um ihre versäumte Erklärungsabgabe nachzuholen.
Liegt die Erklärung auch nach dem endgültigen Abgabetermin noch nicht vor, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen für das betroffene Grundstück schätzen. Zudem liegt es im Ermessen des zuständigen Finanzamts, einen Verspätungszuschlag festzusetzen, wenn eine Erklärung verspätet oder gar nicht abgegeben wird.
Aktuell seien 81 Prozent aller Grundsteuererklärungen in Baden-Württemberg eingegangen, davon etwa 86 Prozent bei der Grundsteuer B und etwa 59 Prozent bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen). Der Versand der Erinnerungsschreiben für die Grundsteuer B erstrecke sich bis Ende Juli 2023. Die Erinnerungsschreiben für die Grundsteuer A folgten dann voraussichtlich im dritten Quartal 2023.
Wer ein Erinnerungsschreiben erhält, seine Erklärung unter dem im Erinnerungsschreiben genannten Aktenzeichen aber bereits abgegeben hat, könne die Erinnerung ignorieren, so das Finanzministerium Baden-Württemberg.
Finanzministerium Baden-Württemberg, PM vom 12.06.2023