13.06.2023
Stadt Düsseldorf: Plant Einführung einer Bettensteuer
Die Stadt Düsseldorf will eine Beherbergungssteuer von pauschal fünf Euro pro Nacht und Gast erheben. Dies meldet der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen e.V., der zugleich zu einem Verzicht auf diese Bagatellsteuer rät. Denn die daraus zu erwartenden Einnahmen für den Haushalt der Stadt seien verhältnismäßig gering, während sie zu einem hohen Verwaltungsaufwand führe. Auch würde eine solche Steuer einen Standortnachteil für Hotels und Gaststätten bedingen, so der BdSt.
Bagatellsteuern sollen vor allem eine Lenkungswirkung erzielen und dienten nur selten zur wirklichen Verbesserung der Erträge, erläutert der BdSt. Die Lenkungswirkung sei jedoch fraglich, zumal die Steuer nicht zweckgebunden sei. Ob die Einnahmen der Tourismusförderung zugutekommen, könne zumindest angezweifelt werden.
Interessant sei zudem die Ausgestaltung der Bettensteuer, so der BdSt weiter: Während die meisten anderen Kommunen mit einem Prozentsatz rechnen, möchte die Stadt Düsseldorf eine feste Pauschale einführen. Das würde bedeuten, dass ein Gast in einer Jugendherberge prozentual deutlich mehr abführen muss als die Person, die in einem teuren Luxushotel unterkommt. Sozial verträglich sei das nicht, so die Kritik des Steuerzahlerbundes.
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, PM vom 06.06.2023