13.06.2023
Strompreisbremse: Keine Abschöpfung von Überschusserlösen mehr
Zum 30.06.2023 läuft die Abschöpfung von Überschusserlösen bei der Stromerzeugung aus. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitteilt, sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit mehr für eine solche Beteiligung der stromerzeugenden Unternehmen bei unerwarteten Zufallserlösen an der Verteilung der Lasten aufgrund krisenbedingt hoher Stromkosten. Deswegen habe sie sich gegen eine Verlängerung der entsprechenden Reglung des Strompreisbremsegesetzes entschlossen.
Die Abschöpfung sei angesichts der gesicherten Stromversorgung, sinkender Strompreise sowie nicht auszuschließender Investitionshemmnisse nicht länger gerechtfertigt, fasst das BMWK zusammen. Es sei auch keine Verlängerung der entsprechenden europäischen Rechtsgrundlage erfolgt. So sei die Verordnung (EU) 2022/1854 vom 06.10.2022 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise ebenfalls bis 30.06.2023 befristet. Die Europäische Kommission habe sich am 05.06.2023 gegen eine Verlängerung ausgesprochen.
Konkret bedeute das für die betroffenen Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, dass die Abschöpfung auf die ersten beiden Abrechnungszeiträume (01.12.2022 bis 31.03.2023 und 01.04.2023 bis 30.06.2023) begrenzt bleibt. Die jeweiligen Abschöpfungsbeträge müssten bis Ende Juli 2023 beziehungsweise Oktober 2023 dem regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber mitgeteilt werden.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, PM vom 09.06.2023