26.05.2023
Berichte der 89. Justizministerkonferenz: Zugang zu Recht verweigert
Das Land Nordrhein-Westfalen hat es zu Recht abgelehnt, aus seinen Akten zur 89. Justizministerkonferenz im November 2018 den Bericht der Arbeitsgruppe Verwaltungsprozess ("Regelungsvorschläge zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung" nebst Gesetzentwurf) sowie den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses ("Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht") herauszugeben. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes entschieden.
Der Kläger beantragte Anfang 2019 die Herausgabe der vorgenannten Berichte und berief sich auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Nach Antragsablehnung verpflichtete das Verwaltungsgericht Düsseldorf durch Urteil vom 23.11.2020 das Land Nordrhein-Westfalen, dem Kläger Zugang zu den beiden Berichten zu gewähren.
Die hiergegen gerichtete Berufung des Landes hatte nun Erfolg. Der Anspruch auf Herausgabe der Berichte sei nach dem IFG NRW ausgeschlossen, weil durch das Bekanntwerden der Informationen Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen anderer Länder ohne deren Zustimmung offenbart würden, so das OVG. Die Berichte seien in Zusammenarbeit der an der jeweiligen Arbeitsgruppe beteiligten Länder entstanden, deren Informationen in die Berichte eingeflossen sind. Für den Ausschlussgrund komme es nicht darauf an, ob einzelne Inhalte bestimmten Ländern zugeordnet werden können. Entscheidend ist laut OVG, dass das beklagte Land nicht allein über die gemeinschaftlich erstellten Informationen verfügen darf. Die deshalb erforderliche Zustimmung aller beteiligten Länder liege nicht vor.
Das OVG hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, 15 A 47/21, nicht rechtskräftig