25.05.2023
Lohnsteuerabzug ab 01.07.2023: Geänderte Programmablaufpläne
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug ab dem 01.07.2023 und die Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) veröffentlicht.
Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen laut Ministerium die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung und des Kinderlosenzuschlags zum 01.07.2023 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz. Sie seien für den Lohnsteuerabzug ab dem 01.07.2023 anzuwenden.
Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können. Die verbindlichen Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab dem 01.07.2023 würden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.
Die Entwürfe sind auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) einsehbar (pdf-Dateien).
Bundesfinanzministerium, PM vom 17.05.2023