25.05.2023
Beschleunigung der Wärmewende: CDU/CSU-Vorschläge abgelehnt
Der Finanzausschuss des Bundestages hat Vorschläge der CDU/CSU-Fraktion zur Beschleunigung der Wärmewende abgelehnt. Alle anderen Fraktionen stimmten am 24.05.2023 gegen den Antrag, in dem die Unionsfraktion steuerliche Begünstigungen durch Sonderabschreibungen und verbesserte Abzugsmöglichkeiten für Vermieter von neu zu bauenden Gebäuden und für Vermieter von bestehenden Gebäuden verlangt (BT-Drs. 20/3692). Nur die Unionsfraktion selbst stimmte für den Antrag
Auch für Eigentümer von neu zu bauendem oder bereits errichtetem Wohneigentum sollte es nach den Vorschlägen der Union Verbesserungen geben. Für Wohnungseigentümergemeinschaften sollten Vorschriften geändert werden, um den Einbau von Photovoltaik-Anlagen zu fördern. Auch sollten Steuerpflichtige beim Ausbau der Solarenergie entlastet werden. In der Begründung des Antrags heißt es, im Gebäudebereich stecke ein großes Energiesparpotential, das allerdings nicht nur aufgrund verbliebener Hürden im Steuerrecht nicht genutzt werde.
In der Aussprache des Ausschusses wies die SPD-Fraktion darauf hin, dass eine Reihe der Unionsvorschläge längst umgesetzt worden sei. Die Koalition sei dabei, bei der Wärmewende eine Dynamisierung des Marktes, ein Zusammenspiel von Förderprogrammen, steuerlichen Rahmenbedingungen und ordnungspolitischen Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Die Koalition habe steuerliche Maßnahmen mit klimapolitischen Zielsetzungen verknüpft, was ein wichtiges neues Element sei.
Die CDU/CSU-Fraktion verteidigte ihren Antrag. Die Menschen dürften nicht allein gelassen werden. Die Koalition tue dies jedoch, indem sie zwar über Anforderungen diskutiere, aber offenlasse, wie die Förderung aussehen solle.
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion der FDP schlossen sich der Ansicht der SPD-Fraktion an, dass der aus dem September 2022 stammende Antrag weitgehend überholt sei. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte die Union auf, ihren Antrag zu aktualisieren. Die FDP-Fraktion vermisste in dem Antrag Angaben zur Finanzierung der vorgeschlagenen Steuervergünstigungen.
Die AfD-Fraktion erklärte, das Gebäudeenergiegesetz werde nicht dadurch besser, indem versucht werde, dessen Vorgaben steuerlich abzufedern. Das Gebäudeenergiegesetz sei nicht umsetzbar, unter anderem wegen eines Mangels an Fachpersonal. Die steuerlichen Maßnahmen würden in vielen Fällen ins Leere laufen, weil etwa die Hälfte der Einfamilienhäuser im Besitz von Rentnern sei, die wenig oder keine Steuern bezahlten und von den Maßnahmen nicht profitierten.
Nach Ansicht der Fraktion Die Linke sind verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten nicht geeignet, um die Wärmewende zielgenau und sozial ausgeglichen zu beschleunigen. Bezieher hoher Einkommen und Immobilienkonzerne würden durch dieses Modell einen erheblichen Mehrwert bekommen. Rentnerhaushalte mit selbstgenutztem Wohneigentum hätten nichts davon. Zielgenauer und gerechter seien einkommensunabhängige Fördermaßnahmen.
Deutscher Bundestag, PM vom 24.05.2023