25.05.2023
Digitale Verwaltung: Bundesregierung beschließt digitales Bürgerkonto
Die Bundesregierung hat am 24.05.2023 im Kabinett ein Paket für die digitale Verwaltung beschlossen.
Danach soll es mit BundID ein zentrales Bürgerkonto für alle geben. Deutschlandweit soll sich damit zukünftig identifiziert und Anträge gestellt werden können. Außerdem werde ein digitales Postfach bereitgestellt, über das kommuniziert und Bescheide zugestellt werden können, so das Bundesinnenministerium (BMI).
Weiter soll die "Zettelwirtschaft" durch die gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips endgültig abgeschafft werden. Nachweise für einen Antrag – zum Beispiel eine Geburtsurkunde – sollen zukünftig auf elektronischem Weg bei den zuständigen Behörden und Registern mit Einverständnis des Antragstellers abgerufen werden können.
Geplant ist auch die faktische Abschaffung der Schriftform: Künftig sollen alle Leistungen rechtssicher einfach und einheitlich mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweises digital beantragt werden können. Eine händische Unterschrift soll nicht mehr notwendig sein.
Vorgesehen ist laut BMI auch, die Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit elektronischer Verwaltungsleistungen gesetzlich zu verankern. Dies solle sicherstellen, dass staatliche Angebote im Internet besser auf die Bedarfe aller Bürger ausgerichtet sind.
Bei der Nutzung digitaler Angebote durch die Behördenrufnummer 115 soll sich die Beratung verbessern. Die 115 sei heute in fast allen Bundesländern verfügbar und stelle zukünftig auch ein Beratungsangebot für staatliche Onlinedienste bereit, erläutert das Innenministerium. Dafür würden wichtige datenschutzrechtliche Grundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten geschaffen.
Weiter soll es flächendeckend digitale Anträge für relevante Verwaltungsleistungen geben. Darunter fallen laut BMI zum Beispiel die Ummeldung, das Elterngeld, die Eheschließung, die Kfz-An- und Ummeldung, die Baugenehmigung, der Führerschein und das Wohngeld. Diese Leistungen sollen spätestens 2024 in ganz Deutschland digital beantragt werden können.
Für Unternehmen und andere juristische Personen relevant ist laut BMI, dass es ein Konto für alle geben wird. Die Verwendung des so genannten Organisationskontos werde verpflichtend für alle öffentliche Stellen, die digitale Verwaltungsleistungen im Portalverbund anbieten. Damit könnten Unternehmen zukünftig alle Anträge über ihr zentrales Organisationskonto stellen. Weiter würden Unternehmensleistungen "digital only". Es werde gesetzlich festgehalten, dass spätestens nach Ablauf von fünf Jahren unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen ausschließlich elektronisch angeboten werden sollen, wenn diese der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts dienen.
Bundesinnenministerium, PM vom 24.05.2023