19.05.2023
Kryptowerte: Neue Steuertransparenzvorschriften
Die EU bekommt neue Steuertransparenzvorschriften für alle Dienstleister, die im Auftrag von in der EU ansässigen Kunden Transaktionen mit Kryptowerten abwickeln. Darauf haben sich die Finanzminister geeinigt. Bisher fehlen den Steuerbehörden die benötigten Informationen zur Überwachung von Erlösen, die mithilfe von Kryptowerten erzielt werden.
Die EU-Kommission begrüßt die neuen Vorschriften, die auf einem Vorschlag der Kommission beruhen. Die neuen Vorschriften ergänzen nach ihren Angaben die Bestimmungen der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) und der Verordnung über Geldtransfers (TFR) und stehen mit der OECD-Initiative für einen Melderahmen für Kryptowerte in Einklang.
Um Einnahmen für öffentliche Investitionen und Dienstleistungen sicherzustellen und gleichzeitig ein innovationsfreundliches Wirtschaftsumfeld zu schaffen, sei eine faire und wirksame Besteuerung von größtem Belang. Derzeit fehlten den Steuerbehörden jedoch die benötigten Informationen zur Überwachung von Erlösen, die mithilfe von Kryptowerten erzielt werden, die sich problemlos grenzüberschreitend handeln lassen. Daher könnten die Behörden nicht in vollem Maß sicherstellen, dass tatsächlich Steuern gezahlt werden, sodass den europäischen Bürgern wichtige Steuereinnahmen entgingen.
Die Richtlinie werde die Fähigkeit der Mitgliedstaaten verbessern, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung aufzudecken und zu bekämpfen, indem alle Anbieter von Kryptowerten in der EU – unabhängig von ihrer Größe – dazu verpflichtet werden, Transaktionen von in der EU ansässigen Kunden zu melden, erwartet die Kommission. Darüber hinaus würden mit der aktualisierten Richtlinie die Meldepflichten von Finanzinstituten auf E-Geld und digitale Zentralbankwährungen ausgeweitet, und der Anwendungsbereich des automatischen Informationsaustauschs werde auf grenzüberschreitende Vorbescheide ausgedehnt, die von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden.
Die neuen Meldepflichten für Kryptowerte, E-Geld und digitale Zentralbankwährungen werden am 01.01.2026 in Kraft treten. Nachdem das Europäische Parlament eine beratende Stellungnahme abgegeben hat, können die neuen Vorschriften endgültig erlassen werden.
Europäische Kommission, PM vom 16.05.2023