04.05.2023
Lohnsteuerklassen: Bayern für Erhaltung der Wahlfreiheit für Eheleute
Bayern setzt sich für die Beibehaltung der Lohnsteuerklassen-Kombination III und V ein und hat einen entsprechenden Antrag im Bundesrat eingebracht.
"Die Ampel will die Möglichkeit zur Wahl der Lohnsteuerklassen III und V generell abschaffen. Aktuell wählen viele verheiratete Paare die bürokratiearme Option der Lohnsteuerklassen-Kombination III und V bewusst – diese Wahlfreiheit will die Ampel ihnen nehmen. Wir wollen, dass sich Ehepartner auch in Zukunft frei entscheiden können, welche Lohnsteuerklassen-Kombination für ihre jeweilige Lebenssituation am besten passt", sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU).
Anfang März habe die Bundesfamilienministerin ihre Reformvorschläge zur Änderung der Familienbesteuerung vorgestellt. Das Vorhaben umfasse im Kern die Abschaffung und zwangsweise Überführung der Lohnsteuerklassenkombination III und V in das Faktorverfahren der Lohnsteuerklasse IV. Dem Vernehmen nach arbeite das Bundesfinanzministerium bereits an der Umsetzung dieses Vorschlags, meldet das Finanzministerium Bayern.
Die endgültige effektive Steuerschuld ändere sich durch die Wahl der Lohnsteuerklassen ohnehin nicht, denn der monatliche Lohnsteuerabzug habe ausschließlich Vorauszahlungscharakter auf die vom Finanzamt festgesetzte Einkommensteuer. Die verpflichtende gesetzliche Normierung der Lohnsteuerklasse IV mit Faktor könnte im Ergebnis der Einstieg und Versuch der Bundesregierung sein, das bestehende, steuerlich vorteilhafte "Splitting für Ehegatten und Lebenspartner" abzuschaffen, heißt es aus Bayern. Das Ehegattensplitting sei jedoch keine beliebig änderbare Steuervergünstigung, so das Finanzministerium des Freistaates unter Verweis auf Artikel 6 des Grundgesetzes. Dieser stelle neben der Familie ausdrücklich auch die Ehe unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Es dürfe somit auch keine Abschaffung des Ehegattensplittings durch die Hintertür geben.
Finanzministerium Bayern, PM vom 26.04.2023