25.04.2023
Neue Grundsteuer: Steuerzahlerbund stellt Mustereinspruch zur Verfügung
Wer bereits einen Grundsteuerbescheid erhalten hat und dagegen Einspruch einlegen möchte, findet auf den Seiten des Bundes der Steuerzahler e.V. (BZSt) einen Mustereinspruch.
Außerdem visiert der BdSt eigenen Angaben zufolge wegen Zweifeln an der Verfassungsfestigkeit des Grundsteuergesetzes des Bundes Musterprozesse gegen das Bundesmodell an, das in elf Bundesländern gilt. So seien bereits sechs Musterprozesse in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und zwei in Nordrhein-Westfalen in Vorbereitung. Ziel sei, die Verfassungsmäßigkeit der Bewertung im Bundesmodell höchstrichterlich entscheiden zu lassen.
Sobald ein höchstrichterliches Aktenzeichen vorliegt, sei die Finanzverwaltung dazu gezwungen, alle Einspruchsverfahren, die sich darauf berufen, ruhen zu lassen – bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Die geplanten Klagen gründen laut BdSt auf dem Gutachten von Gregor Kirchhof, das der BdSt gemeinsam mit Haus & Grund Deutschland in Auftrag gegeben habe. Der Verfassungsrechtler komme zu dem Ergebnis, dass das Bundesmodell verfassungswidrig sei. Demnach gehe das Grundsteuergesetz des Bundes in zehn Schritten einen steuerlichen Sonderweg, der das Grundgesetz verletzt.
Deshalb appelliere der BdSt an die elf Bundesländer, die das Bundesmodell anwenden, jetzt die Zeit bis zum Jahr 2025, in dem die neue Grundsteuer zum ersten Mal erhoben wird, zu nutzen: Es brauche verfassungskonforme Grundsteuergesetze, um eine Fülle an verfassungswidrigen Steuereingriffen zu verhindern und die Finanzen der Gemeinden, die die Grundsteuereinnahmen erhalten, zu sichern. Die Länder sollten sich für ein Grundsteuersystem der Länder Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen entscheiden.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 24.04.2023