24.04.2023
Einkommensteuererklärung: Abgabefrist 2023
Bis 2019 konnte alljährlich der 31. Mai im Kalender zuverlässig und konstant als Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung angemarkert werden. Seit der Corona-Pandemie gelten jedoch jedes Jahr andere Termine. Die Lohnsteuerhilfe Bayern informiert über die drei unterschiedlichen Abgabefristen, die 2023 bestehen.
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, müsse das im Folgejahr erledigen. Das vierte Coronahilfegesetz verschaffe den Steuerpflichtigen im Jahr 2023 immer noch mehr Zeit dafür. Als Abgabefrist sei der 30.09.2023 für das Veranlagungsjahr 2022 festgelegt worden. Da dies ein Samstag sei, müsse die Steuererklärung de facto erst am Montag, 02.10.2023 beim Finanzamt vorliegen.
Alle, die ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein erledigen lassen, hätten noch bis zum 31.08.2023 Zeit, um ihre Steuererklärung für das Jahr 2021 abzugeben.
Wer keine Steuererklärung abgeben muss, dies aber freiwillig dennoch tun will, hat laut Lohnsteuerhilfe für das Veranlagungsjahr 2019 noch bis Jahresende Zeit. Die freiwillige "2019er" müsse dem Finanzamt bis 31.12.2023 vorliegen.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 11.04.2023