21.04.2023
Bürokratieabbau: Mehrere Vorschläge des Steuerberaterverbandes für unmittelbare gesetzliche Maßnahmen geeignet
Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat die Ergebnisse seiner Umfrage unter Verbänden zum Bürokratieabbau veröffentlicht. In dem Bericht sind die Einzelvorschläge kategorisiert und priorisiert dargestellt. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hatte an der Umfrage teilgenommen. Nach dem Bericht des BMJ seien sechs seiner Vorschläge für unmittelbare gesetzliche Maßnahmen geeignet, so der Verband. Dies ergebe sich aus den jetzt bekannt gegebenen Auswertungen des Statistischen Bundesamts.
Um zu identifizieren, welche Vorschläge das größte Entlastungspotenzial aufweisen, habe dieses 442 Vorschläge von 57 Verbänden aufbereitet, fünf Kategorien zugeordnet und priorisiert. Sechs DStV-Themen seien der Kategorie 1 "Potenziell geeignet für unmittelbare gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren Bürokratieentlastungsgesetz" zugewiesen worden. Die Vorschläge in dieser Kategorie zeichneten sich dadurch aus, dass ein klarer Bezug zu einer bestehenden Rechtsnorm und ein konkreter Lösungsansatz durch Rechtsetzung erkennbar sind.
Laut DStV handelt es sich bei den sechs Vorschlägen (jeweils mit Angabe der Priorisierung)
um die Anhebung der steuerlichen Buchführungsgrenzen und die Anhebung der Grenze für die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer (Rang 3),
um die Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen (Rang 27),
um die Vereinfachung der Erklärungspflichten für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer (Rang 42),
um Klarstellungen zu den Vertretungsbefugnissen im Kug-Verfahren (Rang 43),
um die Weiterentwicklung des Verfahrens bei der Einfuhrumsatzsteuer (Rang 46) sowie
um den Verzicht auf die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen (Rang 89).
Besonders erfreulich sei die Einstufung des DStV-Vorschlags zur Anhebung der steuerlichen Buchführungsgrenzen auf 1.000.000 Euro Jahresumsatz beziehungsweise 100.000 Euro Jahresgewinn bei gleichzeitiger Anhebung der Grenze für die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer auf 1.000.000 Euro Jahresumsatz. Diesem habe das Statistische Bundesamt mit der Erfassung unter "Rang 3" in Kategorie 1 eine besonders hohe Priorität zugewiesen. Bereits seit Jahren setze sich der DStV für die Anhebung dieser Grenzen ein, um Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen zu schaffen. Es bleibe abzuwarten, ob eine Umsetzung nun in greifbare Nähe rückt.
Die DStV-Forderung zur Umsatzsteuer finde sich auch in aktuellen steuerpolitischen Forderungen wieder, fährt der Verband fort: Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU habe jüngst in einem Antrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Bürokratieabbau (BT-Drs. 20/6408) eine deutliche Anhebung der Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung auf 1.500.000 Euro angeregt.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 20.04.2023