21.04.2023
Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten: Deutschland muss seinen Verpflichtungen nachkommen
Deutschland hat die Richtlinie über Saisonarbeitskräfte nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Deswegen hat die Europäische Kommission beschlossen, der Bundesrepublik ein Aufforderungsschreiben zu übermitteln. Zugleich wurde ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren auch gegen Belgien, Bulgarien, Estland, Griechenland, Italien, Zypern, Lettland, Litauen und Luxemburg eingeleitet.
Mit der Richtlinie sollen faire und transparente Vorschriften für die Zulassung von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten in der EU sichergestellt werden, erläutert die Kommission. Die Richtlinie ziele außerdem darauf ab, menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen, gleiche Rechte und ausreichenden Schutz vor Ausbeutung zu gewährleisten. Die uneingeschränkte Einhaltung der Richtlinie über Saisonarbeitskräfte sei eine wichtige Voraussetzung für die Gewinnung von für Saisonarbeit in der EU benötigten Arbeitskräften und könnte auch zur Verringerung der irregulären Migration beitragen.
Die Kommission überwache die Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht der Mitgliedstaaten. Nach ihrer Auffassung sind die jetzt anzuschreibenden Mitgliedstaaten einigen Verpflichtungen aus der Richtlinie nicht ordnungsgemäß nachgekommen. Die betreffenden Staaten hätten nun zwei Monate Zeit, um auf die Beanstandungen der Kommission zu reagieren. Andernfalls könne die Kommission ihnen eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln.
Europäische Kommission, PM vom 19.04.2023