21.04.2023
Energieeffizienz: Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett hat am 19.04.2023 den Entwurf eines Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) beschlossen. Damit soll das Energiesparen erstmals einen klaren gesetzlichen Rahmen bekommen. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitteilt, legt das Gesetz Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs fest. Diese entsprächen den europäischen Vorgaben, die sich aus der Novelle der EU- Energieeffizienzrichtlinie für das Jahr 2030 für Deutschland ergeben. Die öffentliche Hand solle zudem mit Vorbild vorangehen. Hierzu definiere das EnEfG konkrete Einsparvorgaben für die öffentliche Hand. Auch würden Effizienzstandards für Rechenzentren definiert.
Konkret lege das EnEfG Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland für 2030 fest. Im Sinne frühzeitiger Planungs- und Investitionssicherheit würden darüber hinaus Ziele für 2040 und 2045 aufgezeigt, die, aber 2027 überprüft und gegebenenfalls angepasst werden sollen. Für den Endenergieverbrauch bedeuten diese Ziele nach Angaben des BMWK eine Reduzierung um mehr als 550 TWh bis 2030 (gegenüber 2008). Über die Wirkung des Gesetzes und damit auch den Stand der Zielerreichung werde die Bundesregierung den Bundestag künftig regelmäßig zu Beginn einer Legislaturperiode unterrichten und – soweit nötig – über eine Nachsteuerung des Instrumentenmixes entscheiden.
Der Bund und die Länder würden zur Umsetzung der EU-Vorgaben verpflichtet, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 TWh (Bund) beziehungsweise fünf TWh (Länder) erbringen. Das Gesetz sehe vor, dass der Bund seine notwendigen Energieeffizienz-Maßnahmen im nächsten so genannten Integrierten Klima- und Energieplan zusammenfasst und der EU-Kommission übermittelt.
Zur Umsetzung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Steigerung der Energieeffizienz von Bund und Ländern werden laut BMWK künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme eingeführt. Zudem sehe das EnEfG die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen mit dem Ziel vor, jährlich zwei Prozent Gesamtendenergieeinsparung zu erreichen. Über die dazu zu ergreifenden Maßnahmen würden die öffentlichen Einrichtungen von Bund und Länder eigenständig entscheiden.
Mit dem EnEfG würden Unternehmen mit einem großen Energieverbrauch (Jahresenergieverbrauch von mehr als 15 GWh) verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen zu erfassen und zu veröffentlichen. Über die konkrete Effizienzmaßnahme entscheiden dem BMWK zufolge die Unternehmen.
Neue Rechenzentren würden zur Einhaltung von Energieeffizienzstandards, einer minimalen Temperatur für die Luftkühlung sowie zur Abwärmenutzung verpflichtet. Bestandsanlagen sollen auf die Effizienz es Stromeinsatzes achten. Insgesamt würden Betreiber von Rechenzentren dazu aufgefordert künftig verstärkt Strom aus erneuerbaren Energien nutzen.
Schließlich solle Abwärme künftig besser genutzt werden. Hierzu würden Unternehmen verpflichtet, Abwärme aus Produktionsprozessen zu vermeiden oder, soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, zu verwenden (Abwärmenutzung).
Das BMWK merkt an, dass die konkreten Einsparmaßnahmen des EnEfG bereits bestehende Fachgesetze, wie zum Beispiel das Gebäudeenergiegesetz, aber auch Förderprogramme und ökonomische Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs ergänzen. Dieser Instrumentenmix sei die Basis für die Erreichung der Ziele für 2030, 2040 und 2045.
Das Gesetz werde nun in einem nächsten Schritt in das parlamentarische Verfahren übermittelt.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, PM vom 19.04.2023