20.04.2023
Verbrauchsteuer: Spanien muss neue EU-Vorschriften für kleine unabhängige Alkoholerzeuger umsetzen
Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Spanien zu richten, weil das Land ihr nicht die Umsetzung der neuen EU-Vorschriften zur Harmonisierung der Strukturen der Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholische Getränke (Richtlinie 2020/1151) mitgeteilt hat.
Mit der Richtlinie wird ein EU-weites System für die Zertifizierung kleiner und handwerklicher Erzeuger von Alkohol eingeführt, das diesen leichteren Zugang zu niedrigen Verbrauchsteuern in der ganzen Union verschaffen soll. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 31.12.2021 in nationales Recht umsetzen.
Im Januar 2022 hatte die Kommission Aufforderungsschreiben an elf Mitgliedstaaten – einschließlich Spanien – übermittelt, weil diese ihrer Umsetzungsverpflichtung nicht nachgekommen waren. Bis dato hat Spanien nach Angaben der Kommission keine Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt. Das Land müsse seinen Verpflichtungen nun binnen zwei Monaten nachkommen und dies der Kommission mitteilen. Andernfalls könne die Kommission beschließen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.
Europäische Kommission, PM vom 19.04.2023