19.04.2023
Lebensmittel-Werbung: Regulierung nur bei Zielrichtung "Kinder"
Werbung für alle Lebensmittel soll weiterhin möglich bleiben. An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt soll in Zukunft aber reguliert werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/6234) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 20/5962) der AfD-Fraktion.
Mit dem Vorhaben setze das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) "einen entsprechenden Auftrag aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP um", heißt es in der Antwort. Das BMEL gehe dabei unter Berücksichtigung einschlägiger wissenschaftlicher Expertisen von einem grundsätzlich breiten Regelungsansatz aus.
Nach den Regulierungsplänen des BMEL solle Werbung für alle Lebensmittel weiterhin möglich bleiben; lediglich Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett oder Salzgehalt dürften nicht an Kinder gerichtet beworben werden. Zudem sollten Werbetreibende weiterhin die Möglichkeit haben, gegenüber Kindern für Lebensmittel zu werben, die keinen hohen Gehalt an Zucker, Fett oder Salz haben.
Die Beurteilung eines hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehaltes solle sich nach den Plänen des BMEL an den Anforderungen des Nährwertprofilmodells der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientieren. Wissenschaftliche Untersuchungen hätten gezeigt, dass sich Werbung für unausgewogene Lebensmittel nachteilig auf das Ernährungsverhalten gerade von Kindern auswirke.
Deutscher Bundestag, PM vom 18.04.2023