18.04.2023
Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten: Entwurf eines BMF-Schreibens zur Stellungnahme versandt
Mit Schreiben vom 12.04.2023 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten an bestimmte Verbände versandt. Diese haben bis zum 10.05.2023 Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.
Nach dem Entwurf sind Einzelwertberichtigungen von Kundenforderungen (§ 15 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute) steuerlich nur anzuerkennen, soweit sie im Einklang mit bestimmten Grundsätzen gebildet werden, die in dem BMF-Schreiben aufgeführt sind.
Das BMF hat den Entwurf seines Schreibens auf seinen Internetseiten (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei zum Download bereitgestellt.
Bundesfinanzministerium, PM vom 12.04.2023