18.04.2023
Zukunftsfinanzierungsgesetz: Weiterentwicklung auch steuerrechtlicher Regelungen geplant
Bundesfinanzministerium (BMF) und Bundesjustizministerium haben einen Referentenentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt, der auch die Änderung steuerrechtlicher Regelungen beinhaltet.
Deutschland benötige umfangreiche Investitionen zur Wohlstandssicherung und um Gesellschaft und Wirtschaft gleichzeitig zügig auf Digitalisierung und Klimaschutz einzustellen, erläutert das BMF. Erforderlich sei, die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarkts zu stärken und die Attraktivität des deutschen Finanzstandorts als bedeutenden Teil eines starken Finanzplatzes Europa zu erhöhen. Insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Treiber von Innovation solle der Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital erleichtert werden.
Regelungen im Finanzmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sollen laut BMF im Hinblick auf dieses Ziel weiterentwickelt werden.
Durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung sollen der deutsche und der Standort Deutschland attraktiver sowohl für nationale als auch für internationale Unternehmen und Investoren werden. Aktien und börsennotierte Wertpapiere sollen als Kapitalanlage attraktiver werden, um Nachfrageseite (Anreize für Aktien als Kapitalanlage) und Angebotsseite (Erhöhung der Anzahl börsennotierter Unternehmen in Deutschland) zu stärken.
Bundesfinanzministerium, PM vom 12.04.2023