17.04.2023
"Cannabis-Arzt": Verurteilung ist rechtskräftig
Das Strafverfahren um einen so genannten "Cannabis-Arzt" ist rechtskräftig abgeschlossen. Das Landgericht (LG) München I hatte den angeklagten Arzt wegen unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln in einer Vielzahl von Fällen unter anderem zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil bestätigt.
Nach den Feststellungen des LG stellte der Angeklagte in der Zeit von März 2017 bis Juli 2018 als Arzt mehrere Hundert Betäubungsmittelrezepte aus. Unter dem Deckmantel seiner ärztlichen Zulassung verordnete er Cannabisprodukte, obwohl er die "Patienten" zuvor nicht körperlich untersucht hatte und die Verschreibung jeweils nicht medizinisch indiziert war. Seine Leistungen rechnete er nicht nach der Gebührenordnung für Ärzte, sondern gegen unmittelbare Barzahlungen ab. Während der Hauptverhandlung verzichtete der Angeklagte auf seine Approbation als Arzt.
Der BGH hat die Revision des Angeklagten, soweit sie sich auf den Schuld- und Strafausspruch bezog, nach einer Beschränkung des Verfahrens und einer Teilaufhebung von weiteren Rechtsfolgen als unbegründet verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.03.2023, 1 StR 266/22