14.04.2023
"Mord ohne Leiche": Urteil ist rechtskräftig
Der Indizienprozess gegen einen Angeklagten in einem Mordfall ohne Leiche ist rechtskräftig abgeschlossen. Das Landgericht (LG) Braunschweig hatte den Angeklagten wegen Mordes, Unterschlagung und Missbrauchs von Ausweispapieren zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses Urteil jetzt bestätigt.
Nach den Feststellungen des LG strebte der Angeklagte eine feste Beziehung zu der Ehefrau seines besten Freundes an. Nachdem der Versuch gescheitert war, die Trennung der Eheleute durch Vorspiegelung eines außerehelichen Verhältnisses der Ehefrau mit einem nicht näher benannten Dritten herbeizuführen, tötete der Angeklagte den Geschädigten und versteckte dessen Leichnam an einem bis heute unbekannten Ort. Bei den zunächst zum Verbleib des Geschädigten eingeleiteten Ermittlungen wurde die Bevölkerung in der Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" um Mithilfe gebeten.
Das LG hat seine Feststellungen auf zahlreiche Indizien gestützt. Unter anderem nutzte der Angeklagte zur Kontaktaufnahme mit dem späteren Tatopfer einen Mobiltelefonanschluss. Diesen hatte er einige Zeit vor der Tat unter Vorlage des in seinem Besitz befindlichen und als verloren registrierten Personalausweises eines Dritten unter fremdem Namen für sich einrichten lassen.
Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung durch den BGH hat weder Verfahrens- noch sonstige Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.04.2023, 6 StR 546/22