14.04.2023
Mord an 13-jährigen Jungen im Berliner Monbijoupark: Verurteilung ist rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung wegen Mordes an einem 13-jährigen Jungen im Berliner Monbijoupark durch das Landgericht (LG) Berlin bestätigt. Danach muss der Angeklagte lebenslang in Haft.
In einem ersten Prozess hatte das LG den Angeklagten am 20.05.2021 insoweit lediglich wegen Totschlags für schuldig befunden. Auf die Revision der Mutter des getöteten Jungen hat der BGH dies mit Urteil vom 30.03.2022 als rechtsfehlerhaft beanstandet und die Sache – unter Aufrechterhaltung der tatsächlichen Feststellungen – zur Prüfung einer Verurteilung wegen Mordes zurückverwiesen. Die Revision des Angeklagten, mit der er auch seine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil eines Bekannten des Getöteten angefochten hatte, hat der BGH hingegen verworfen.
Im zweiten Prozess ist das nunmehr mit dem Verfahren befasste Schwurgericht zur Überzeugung gelangt, dass der mittlerweile 43 Jahre alte Angeklagte den zur Tatzeit 13 Jahre alten Jungen nach einem belanglosen Vorfall mit einem wuchtigen Messerstich in die Herzgegend getötet hatte, um diesem eine Lektion zu erteilen und als "Sieger vom Platz" zu gehen. Unter Zugrundelegung der rechtlichen Beurteilung durch den BGH hat das LG dieses Tatmotiv als niedrigen Beweggrund bewertet, den Angeklagten deshalb mit Urteil vom 02.08.2022 – neben der bereits rechtskräftigen Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung – des Mordes schuldig gesprochen und gegen ihn eine lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verhängt.
Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der BGH nun verworfen. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des LG Berlin vom 02.08.2022 ist damit rechtskräftig.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.03.2023, 5 StR 554/22