12.04.2023
Selbstständige Tagesmütter: Betriebsausgabenpauschale angehoben
Die Betriebsausgabenpauschale für selbstständige Tagesmütter wird um ein Drittel auf 400 Euro je Kind und Monat angehoben. Bund und Länder hätten sich auf Verwaltungsebene auf eine entsprechende Anhebung geeinigt, teilt das Finanzministerium Bayern mit.
Nach der angepassten Verwaltungsregelung könnten selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen ab dem Jahr 2023 anstelle des tatsächlichen Aufwands eine monatliche Pauschale von 400 Euro für jedes betreute Kind als Betriebsausgabe geltend machen.
Parallel zur Anhebung der Betriebsausgabenpauschalen für Kindertagespflegepersonen seien auch die Betriebsausgabenpauschalen für Schriftsteller und Journalisten sowie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Nebentätigkeiten angehoben worden, so das Finanzministerium weiter.
Finanzministerium Bayern, PM vom 04.04.2023