12.04.2023
Richter und Staatsanwälte in Hessen: Können Ruhestand hinausschieben
Richter und Staatsanwälte haben jetzt auch in Hessen die Möglichkeit, ihren Ruhestand auf Antrag bis zum vollendeten 68. Lebensjahr hinauszuschieben. Die vom Hessischen Landtag verabschiedete Änderung des Richtergesetzes ist am 06.04.2023 in Kraft getreten, wie das Justizministerium des Landes mitteilt.
Der Antrag für das Hinausschieben müsse grundsätzlich sechs Monate vor dem Eintritt des gesetzlichen Ruhestandes gestellt werden. Zunächst gelte aber eine Übergangsfrist mit einer auf drei Monate verkürzten Antragsfrist, so das Justizministerium. Um die richterliche Unabhängigkeit zu wahren, sei das Hinausschieben als Anspruchsregelung ausgestaltet. Im Jahr der Verlängerung werde (in den Besoldungsgruppen R1 und R2) ein Vergütungszuschlag von zehn Prozent gewährt.
Justizministerium Hessen, PM vom 06.04.2023