11.04.2023
Lieferengpässe bei Arzneimitteln: Sollen verhindert werden
In der Vergangenheit gab es Lieferengpässe bei manchen Medikamenten. Dem will die Bundesregierung nun entgegenwirken: Mit Anreizen beim Preis, einem Frühwarnsystem – und neuen Regeln in der Apotheke. Dazu hat sie nun den Entwurf des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes beschlossen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will sich bei Kinderarzneimitteln in besonderem Maße engagieren. Für diese sollen die Preisregeln gelockert werden. Die Preise könnten damit um bis zu 50 Prozent erhöht werden. Damit werde es für die Arzneimittelfirmen "interessanter, Arzneimittel für Kinder in Deutschland zu liefern oder gar zu produzieren", so Lauterbach nach dem Kabinettsbeschluss.
Um Lieferengpässen entgegenzuwirken, sei es wichtig, die Vielfalt der Arzneimittel-Anbieter zu erhöhen und damit die Arzneimittel-Lieferketten mehr zu diversifizieren, so die Bundesregierung. Daher sollen europäische Produzenten stärker zum Zuge kommen, allerdings zunächst nur bei Antibiotika. Hier sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, bei ihren Rabattverträgen Hersteller mit Wirkstoffproduktion in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum zusätzlich zu berücksichtigen.
Vorgesehen seien zudem vereinfachte Austauschregelungen für die Abgabe von Arzneimitteln in Apotheken: Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürften Apotheker ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben. Für den Austausch sollen Apotheken und Großhändler einen Zuschlag erhalten.
Außerdem sollen für bestimmte wichtige Medikamente größere Vorräte als bisher gehalten werden. So sollen beispielsweise Krankenhausapotheken einen Sicherheitspuffer für Engpässe anlegen.
Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll ein Frühwarnsystem eingerichtet werden, um drohende Lieferengpässe rechtzeitig zu erkennen. Das Institut soll zusätzliche Informationsrechte etwa gegenüber Herstellern und Krankenhausapotheken erhalten.
Bundesregierung, PM vom 05.04.2023