31.03.2023
Klimastiftung: Keine nachträgliche Steuerbefreiung
Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern wendet sich gegen den Vorwurf, die Landesregierung hätte sich um eine nachträgliche Steuerbefreiung der Stiftung "Klima- und Umweltschutz MV" bemüht. Diese Behauptung sei falsch. Das Finanzministerium nimmt dabei Bezug auf den "Handelsblatt"-Beitrag "Steuer-Schutzschirm für Klimastiftung", der am 30.03.2023 erschienen ist.
Eine rückwirkende Steuerbefreiung sei zu keinem Zeitpunkt ein Ansinnen gewesen. Sie sei rechtlich auch gar nicht möglich. Denn die Anerkennung der Gemeinnützigkeit könne nicht für zurückliegende, sondern nur für zukünftige Zeiträume erfolgen und zwar frühestens ab dem Zeitpunkt, ab dem alle Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit (nämlich Satzung und tatsächliches Wirken) erfüllt sind.
Bei der im "Handelsblatt"-Artikel erwähnten Online-Veranstaltung habe es sich zudem um keine Beratung, sondern vielmehr um eine reine Informationsveranstaltung des "Frauennetzwerks Energie" gehandelt, zu der der damalige Chef der Staatskanzlei, Heiko Geue, als Keynote-Speaker geladen gewesen sei. Das "Frauennetzwerk Energie" sei nach eigenen Angaben ein deutschlandweit agierendes Netzwerk, dem sich über 400 Frauen aus der Energiebranche angeschlossen haben. Innerhalb des Netzwerkes fänden regelmäßige Informationsveranstaltungen mit wechselnden Referenten aus Politik und Wirtschaft statt.
Heiko Geue habe an der Veranstaltung am 30.09.2021 auf Einladung der Netzwerk-Vorsitzenden Barbara Lempp teilgenommen. Die Veranstaltung habe vorwiegend den Ausbau der erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern und die damit zusammenhängenden Herausforderungen für das Land thematisiert. Die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV sei laut Erinnerung Lempps nur am Rande thematisiert worden.
Bei dem im "Handelsblatt"-Artikel erwähnten Papier, das angeblich Überlegungen zu einer nachträglichen Steuerbefreiung enthalten soll, handele es sich um eine E-Mail, die auf Arbeitsebene vom Finanzministerium an die Staatskanzlei übersandt wurde, stellt das Finanzministerium klar. Es sei eine Vorbereitung für einen Fachvermerk, der als Vorbereitung für die oben genannte Veranstaltung gedient habe. Das Anfertigen von Fachvermerken als Vorbereitung auf derartige Termine sei übliche Praxis in der Landesverwaltung. Die Vermerke dienten als Grundlage für Vorträge, bereiten aber auch auf darüberhinausgehende Nachfragen vor.
Die besagte E-Mail habe über die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen informiert, die eine Stiftung erfüllen muss, um den Status der Gemeinnützigkeit zugesprochen zu bekommen, und habe damit einen Teil der damals öffentlichen Diskussion abgebildet. Ein konkretes Konzept oder Papier, das sich speziell auf die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV bezog, habe zu keinem Zeitpunkt vorgelegen.
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 30.03.2023