27.03.2023
Kampf gegen Steuerkriminalität und Geldwäsche: Neues Landesfinanzkriminalamt in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen soll die Bekämpfung großer Fälle von Steuerkriminalität und Cybercrime sowie die Mitwirkung bei der Geldwäschebekämpfung künftig zentral in einem neuen Landesfinanzkriminalamt (LFK) erfolgen beziehungsweise von dort koordiniert werden.
Das neue LFK tritt nach Angaben des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums organisatorisch neben die bisherigen Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FÄ). Anders als die übrigen STRAFA-FÄ werde es nicht nur lokal beziehungsweise regional zuständig sein, sondern landesweit große Fälle von Steuerkriminalität bekämpfen und verfolgen. Durch diese Bündelung von Know-How und Ressourcen solle sichergestellt werden, dass die bedeutenden Fälle zentral durch Experten mit einem hohen Grad an Spezialisierung auf diesen Gebieten bearbeitet werden. Gleichzeitig würden die Arbeitsprozesse und die Ermittlungsarbeit in den STRAFA-FÄ entlastet.
Die in der ressortübergreifenden Task Force zur Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus tätigen Ermittler aus der Steuerverwaltung sollen ebenso wie die Sondereinheiten der Steueraufsicht und die Zentralstelle Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung Teil des neuen Landesfinanzkriminalamts werden. Weitere Zuständigkeiten würden die zentrale Bearbeitung von Cum-Ex-Fällen, Kryptowährungen, die Bekämpfung von Cybercrime, die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs und die Sanktionsdurchsetzung sowie deliktsübergreifende organisierte Kriminalitätsphänomene wie beispielsweise das "Hawala-Banking" sein, teilt das Finanzministerium mit.
Durch diese Herangehensweise erhofft sich das Ministerium kürzere Wege und effektivere Abstimmungsprozesse. Es werde konsequent dem Ermittlungsgrundsatz "Follow the Money" gefolgt. Dies vereinfache die Ermittlungen und ermögliche insbesondere auch die schnellere Fortentwicklung forensischer Ermittlungsarbeit sowie die Prüfung und den Einsatz neuer digitaler Ermittlungsmethoden wie zum Beispiel den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, so das Finanzministerium.
Steuerhinterziehung sei zunehmend ein äußerst komplexes Phänomen wie die Umsatzsteuer-Karusselle oder Cum-Ex-Ermittlungen zeigen. Oftmals werde Steuerhinterziehung auch zusammen mit außersteuerlichen Delikten begangen. "Aber nicht nur die Kriminellen bewegen sich. Auch die Steuerverwaltung passt sich an die geänderten Rahmenbedingungen an. Unser neues LFK ist ein weiterer entschiedener Schritt", so Nordrhein-Westfalens Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU).
Die Gründung eines zentralen Landesfinanzkriminalamtes trage auch Fortentwicklungen auf europäischer Ebene Rechnung. Einrichtungen und Behörden wie die Europäische Staatsanwaltschaft oder Europol benötigten bei immer komplexeren grenzüberschreitenden Verfahren zentrale Ansprechpersonen und eine einheitliche Koordinierung.
Die weiteren organisatorisch und fachlich erforderlichen Schritte bis zur Einrichtung des LFK würden durch einen Aufbaustab von Experten aus Ministerium, Oberfinanzdirektion und Steuerfahndung unter der Leitung von Staatssekretär Dirk Günnewig koordiniert und umgesetzt. Wichtig sei, so Günnewig, dass die bisherigen Strafsachenämter weiterhin für die übrigen Fälle von Steuerstrafsachen und Steuerfahndung zuständig sind und wie bisher auch vor Ort präsent bleiben. Die lokale Präsenz habe sich bei steuerstrafrechtlichen Ermittlungen vor Ort bewährt.
Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 23.03.2023