24.03.2023
Gegen "Greenwashing": EU-Kommission pocht auf verlässlichere Umweltangaben für Produkte und Dienstleistungen
Um so genannte Grünfärberei zu verhindern, schlägt die Europäische Kommission gemeinsame Kriterien gegen irreführende Umweltaussagen vor. So sollen Verbraucher größere Klarheit und mehr Sicherheit erhalten, dass etwas, das als umweltfreundlich verkauft wird, auch tatsächlich umweltfreundlich ist.
Nach dem Vorschlag müssen Unternehmen, die freiwillige Umweltaussagen über ihre Produkte oder Dienstleistungen machen, Mindeststandards einhalten. Diese beziehen sich sowohl darauf, wie diese Aussagen zu belegen sind, als auch darauf, wie sie kommunizier werden.
Der Vorschlag zielt auf ausdrückliche Werbeaussagen, wie zum Beispiel: "T-Shirt aus recycelten Kunststoffflaschen", "klimaneutraler Versand", "Verpackung zu 30 Prozent aus recyceltem Kunststoff" oder "ozeanfreundlicher Sonnenschutz", ab.
Außerdem soll gegen den "zunehmenden Wildwuchs" öffentlicher und privater Umweltzeichen vorgegangen werden.
Der Vorschlag deckt alle freiwilligen Werbeaussagen über umweltbezogene Auswirkungen, Aspekte oder Leistungen von Produkten, Dienstleistungen und der Gewerbetreibenden selbst ab. Ausgenommen sind jedoch Umweltaussagen, die unter bestehende EU-Vorschriften fallen, wie das EU-Umweltzeichen oder das EU-Bio-Logo für ökologische/biologische Lebensmittel. Denn hier werde durch die geltenden Rechtsvorschriften bereits gewährleistet, dass diese regulierten Aussagen zuverlässig sind. Umweltaussagen, die von künftigen EU-Regulierungsvorschriften abgedeckt werden, werden laut Kommission aus demselben Grund ausgeschlossen.
Bevor Unternehmen eine der fraglichen Arten von Umweltaussagen in ihre Verbraucherinformationen aufnehmen, müssen diese Angaben künftig unabhängig überprüft und anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse belegt werden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen entsprechende Prüfsysteme einrichten.
Die Unternehmen sollen im Rahmen einer wissenschaftlichen Analyse die Umweltauswirkungen, die für ihr Produkt tatsächlich relevant sind, und auch etwaige Zielkonflikte ermitteln. So soll ein vollständiges und genaues Bild geliefert werden.
Durch mehrere Vorschriften soll künftig sichergestellt werden, dass diese Angaben sachdienlich kommuniziert werden. So werden beispielsweise keine Werbeaussagen oder Zeichen mehr gestattet sein, bei denen die gesamten Umweltauswirkungen des Produkts pauschal bewertet werden, außer wenn dies nach den EU-Vorschriften so vorgesehen ist. Werden Produkte oder Organisationen mit anderen verglichen, so sollten solche Vergleiche auf gleichwertigen Informationen und Daten beruhen.
Der Vorschlag sieht auch eine Regelung für Umweltzeichen vor. Derzeit gibt es mindestens 230 verschiedene Zeichen. Um die Ausbreitung solcher Zeichen zu kontrollieren, werden neue öffentliche Kennzeichnungssysteme nur dann zulässig sein, wenn sie auf EU-Ebene entwickelt werden. Für neue private Systeme wird nachzuweisen sein, dass ihre Umweltziele ehrgeiziger sind als diejenigen bestehender Systeme. Zudem müssen sie vorab genehmigt werden. Es soll auch detaillierte Vorschriften zu Umweltzeichen im Allgemeinen geben: Sie müssen auch verlässlich, transparent und unabhängig geprüft sein und regelmäßig überprüft werden.
Nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren muss der Vorschlag für eine "Green Claims"-Richtlinie noch vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden.
Europäische Kommission, PM vom 22.03.2023