22.03.2023
Einkommensteuererklärung: Hessens Finanzämter beginnen mit Bearbeitung
In Hessen beginnt in den Finanzämtern die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2022. Dies teilt der Finanzminister des Landes Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) mit. In den nächsten Wochen würden also bereits die ersten Bescheide verschickt.
Bis Ende Februar erfolge in der Regel die elektronische Übermittlung der für die Finanzämter benötigten Daten durch die Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen. Im März würden den hessischen Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern zur Verfügung gestellt, so Boddenberg. Ab diesem Zeitpunkt könnten sie dann die Bearbeitung der Steuererklärungen starten.
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärungen ende deutschlandweit in diesem Jahr am 2. Oktober, also etwa ein Monat früher als in 2022. Nachdem die Frist während der Corona-Pandemie nach hinten verschoben worden sei, werde sie nun bis 2025 schrittweise wieder nach vorne verlegt – jedes Jahr um einen Monat. Für alle Bürger, die ihre Steuererklärung für 2022 von einem Steuerberater oder von einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, ende die Abgabefrist am 31.07.2024.
Boddenberg weist darauf hin, dass immer wieder viele Steuerpflichtige Steuerrückzahlungen erwarten dürften. So habe es im Jahr 2022 durchschnittlich rund 731 Euro zurückgegeben.
Finanzministerium Hessen, PM vom 21.03.2023