21.03.2023
USA und Deutschland: Gemeinsame Erklärung über spontanen Austausch länderbezogener Berichte
Über eine am 30.12.2022 mit der US-Steuerbehörde IRS auf der Grundlage des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens getroffene gemeinsame Erklärung über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für Wirtschaftsjahre ab 2021 informiert das Bundesfinanzministerium (BMF).
Die gemeinsame Erklärung ziele darauf ab, durch den Spontanaustausch länderbezogener Berichte über Konzernkennzahlen – in Analogie zu den ausgetauschten Informationen im Rahmen der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27.01.2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte – die internationale steuerliche Transparenz zu erhöhen und den Zugang ihrer jeweiligen Steuerbehörden zu Informationen über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern und bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit in Steuergebieten, in denen multinationale Konzerne tätig sind, zu verbessern. So sollen erhebliche Verrechnungspreisrisiken und andere Risiken im Zusammenhang mit Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung bewertet werden können.
Die gemeinsame Erklärung wird laut BMF für spontan ausgetauschte länderbezogene Berichte für am oder nach dem 01.01.2021 und vor dem 01.01.2022 beginnende Wirtschaftsjahre multinationaler Konzerne – Austausch bis März 2023 – angewendet. Der spontane Austausch länderbezogener Berichte werde damit für ein Jahr fortgeführt. Analog sei bereits in den letzten fünf Jahren der Austausch länderbezogener Berichte für die Wirtschaftsjahre 2016 bis 2020 vorgenommen worden. Der Spontanaustausch werde nach Abschluss des nationalen Gesetzgebungsverfahrens zur Transformation des am 14.08.2020 in Berlin gezeichneten Regierungsabkommens mit den USA über den automatischen Informationsaustausch durch einen automatischen Informationsaustausch abgelöst.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 16.03.2023, IV B 6 - S 1315/19/10050 :007