20.03.2023
Energiepreispauschale: Zur Angabe bei Erwerbstätigen in der Einkommensteuererklärung 2022
Für Erwerbstätige ist in der Einkommensteuererklärung für 2022 in den Erklärungsvordrucken und in ELSTER keine gesonderte Eintragungsmöglichkeit für die bereits ausgezahlte Energiepreispauschale (EPP) vorgesehen. Hierauf weist das Landesamt für Steuern (LfSt) Niedersachsen auf seinen Internetseiten hin.
Nur Steuerpflichtige, die pauschal besteuerten Arbeitslohn nach § 40a Einkommensteuergesetz bezogen haben, müssten in der Anlage "Sonstiges" in den Zeilen 13 und 14 Eintragungen vornehmen. Ansonsten reiche die Abgabe der Erklärung unter Angabe der Einkünfte aus, so das LfSt.
Bei der elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung 2022 über ELSTER sei zu beachten, dass die EPP in der unverbindlichen Steuerberechnung derzeit noch nicht berücksichtigt wird. Insoweit könne der Einkommensteuerbescheid davon abweichen, erläutert das LfSt.
Landesamt für Steuern Niedersachsen, Mitteilung vom März 2023