13.03.2023
Rentenversicherungsbeiträge: Ab 2023 zu 100 Prozent absetzbar
Ab dem Steuerjahr 2023 können Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge vollständig abgesetzt werden. Die Gesetzesänderung bringe den Steuerpflichtigen rund vier Prozent mehr Steuerabzug für das Veranlagungsjahr 2023, erklärt Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern.
Hintergrund der mit dem Jahr 2005 begonnenen Übergangsphase der Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen sei die Umstellung der Systematik der Rentenbesteuerung. Mit dem Alterseinkünftegesetz sei diese allmählich von einer vor- in eine nachgelagerte Besteuerung umgewandelt worden. Davon betroffen sind laut Lohnsteuerhilfe alle Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftliche Alterskasse, berufsständische Versorgungseinrichtungen und Basisrentenverträge nach "Rürup".
Während laut Finanzministerium alle Steuerzahler im Jahr 2023 um circa 3,2 Milliarden Euro entlastet werden, bleibe die Steuerentlastung für den einzelnen Normalverdiener lediglich im zweistelligen Bereich. Das liegt nach den Ausführungen der Lohnsteuerhilfe daran, dass die Entlastung mit dem individuellen Steuersatz und der Höhe der Rentenbeiträge zusammenhängt. Zudem gebe es einen steuerlichen Höchstbetrag für abziehbare Altersvorsorgeaufwendungen. Für 2023 betrage dieser 26.528 Euro für einzeln zur Einkommensteuer Veranlagte und 53.056 Euro für Zusammenveranlagte. Wer die Höchstgrenze zum Beispiel mit der gesetzlichen Rente noch nicht ausgeschöpft hat und steuerlich mehr herausholen möchte, könne dies mit einer zusätzlichen Rürup-Rente tun.
Im Gegenzug würden die späteren Rentenauszahlungen im Alter besteuert. Die Rentenbesteuerung setze allerdings auch nur schrittweise ein. Die vollständige Besteuerung der Rente werde mit dem Jahressteuergesetz 2022 vom Jahr 2040 um 20 Jahre auf das Jahr 2060 verschoben. Erreicht werde dies mit der Halbierung des jährlichen Anstiegs des steuerpflichtigen Rentenanteils. Dem liege die Vermeidung einer Doppelbesteuerung zugrunde. Wer 2023 in Rente geht, müsse 83 Prozent seiner Rente, die über dem Grundfreibetrag liegt, versteuern. Eine Einkommensteuererklärung im Ruhestand werde somit für viele Rentner in Zukunft unumgänglich werden.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 07.03.2023