09.03.2023
Equal-Pay-Klage: Etappensieg für frühere Bürgermeisterin der Stadt Müllheim
Die Stadt Müllheim muss ihrer früheren Bürgermeisterin die Differenz zu den Bezügen nach der nächsthöheren Besoldungsgruppe erstatten. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg entschieden.
Die frühere Bürgermeisterin hatte im März 2021 eine Schadenersatzklage gegen die Stadt Müllheim auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes erhoben. Sie machte geltend, während ihrer Amtszeit von 2012 bis 2020 zu Unrecht in die niedrige der beiden zur Verfügung stehenden Besoldungsgruppen eingewiesen worden zu sein, wohingegen ihr männlicher Vorgänger und ihr männlicher Nachfolger Bezüge nach der jeweils höheren Besoldungsgruppe erhalten hätten.
Das VG Freiburg hat der Klage stattgegeben und die Stadt Müllheim verurteilt, ihrer früheren Bürgermeisterin für ihre achtjährige Amtszeit die Differenz zwischen den Besoldungsgruppen B3 und B4 in Höhe von circa 50.000 Euro zu erstatten. Außerdem hat es festgestellt, dass die Stadt auch für das zukünftige Altersgeld die Differenz zwischen den Besoldungsgruppen B3 und B4 zu zahlen hat.
Das schriftliche Urteil mit den Gründen für die gerichtliche Entscheidung werde in den nächsten Wochen abgefasst und den Beteiligten zugestellt, teilt das Gericht mit. Es habe die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen. Diese könne die Stadt Müllheim innerhalb von einem Monat nach Zustellung des vollständigen Urteils einlegen.
Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 03.03.2023, 5 K 664/21, nicht rechtskräftig