08.03.2023
Rentner: Zahlen aufgrund Rentenerhöhung zum 01.07.2022 keine höheren Steuern
Eine Rentenerhöhung kann dafür sorgen, dass Rentner in die Steuerpflicht rutschen oder mehr Steuern zahlen müssen. Wie der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) mitteilt, tritt dieser Effekt für 2022 jedoch nicht ein. Die deutliche Anhebung des so genannten steuerlichen Grundfreibetrags um 603 Euro auf 10.347 Euro verhindere dies. Auch diejenigen Rentner, die bereits Steuern auf ihre Rente zahlen müssen, würden 2022 aufgrund des erhöhten Grundfreibetrags und des verbesserten Steuertarifs von einer weiteren Steuererhöhung verschont, resümiert BVL-Geschäftsführer Erich Nöll. "Daran ändert auch die steuerpflichtige 300-Euro-Energiepreispauschale aus dem Dezember 2022 nichts."
Vielen Menschen im Ruhestand bleibe die Steuer erspart. Wie der BVL errechnet hat, muss zum Beispiel keine Steuern zahlen, wer 2022 in Rente ging und im Jahr 2022 ausschließlich maximal 14.768 Euro gesetzliche Bruttorente inklusive der 300-Euro-Energiepreispauschale bezogen hat. Für ältere Jahrgänge seien je nach dem Jahr des Rentenbeginns höhere Rentenbeträge steuerfrei. Bei Altrentnern (Eintritt vor 2005) seien dies noch über 20.000 Euro.
"Grundsätzlich sollten alle Rentner, die Steuern entrichten müssen, darauf achten, dass alle möglichen Abzugspositionen angesetzt werden", rät Nöll. "Jeder sollte nur so viel Steuern wie nötig zahlen. Deshalb ist eine sorgfältig ausgefüllte Steuerklärung wichtig."
Das Finanzamt müsse neben dem Rentenfreibetrag auch Ausgabeposten wie die Basisbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung, Krankheitskosten, Spenden, Aufwendungen für Handwerker und Helfer im Haushalt steuermindernd berücksichtigen. "Dadurch werden häufig auch dann, wenn die Rente über den Werten in der obigen Tabelle liegt, nach Abgabe der Steuererklärung keine Steuern fällig", so Nöll. Wie hoch die Einkommensteuer für 2022 jeweils ausfällt, stehe letzten Endes erst nach der Steuererklärung fest.
"Was viele nicht wissen: Das Finanzamt schreibt den persönlichen Rentenfreibetrag einmal lebenslang fest und ermittelt ihn nicht nach jeder alljährlichen Rentenerhöhung wieder neu", erläutert Nöll. "Das passiert nur bei gesetzlichen Änderungen wie zum Beispiel bei der Mütterrente. "
Der Rentenfreibetrag wird laut BVL Jahr für Jahr für jeden neuen Rentenjahrgang geringer. Begann zum Beispiel die gesetzliche Rente im letzten Jahr, seien 18 Prozent der Bruttorente steuerfrei und 82 Prozent steuerpflichtig. Bei Rentenbeginn bis zum Jahr 2005 seien nur 50 Prozent steuerpflichtig gewesen.
Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., PM vom 02.03.2023