06.03.2023
Erbschaftsteuer: AfD verlangt höhere Freibeträge
Die Bundesregierung soll die zuletzt vor 14 Jahren veränderten Freibeträge bei der Erbschaftsteuer erhöhen, um die Wirkungen der hohen Inflation auszugleichen. Dies fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (BT-Drs. 20/5815).
Ebenso wie der Gesetzgeber Anpassungen der Freibeträge und Freigrenzen im Einkommensteuerrecht vornehme, um die Inflation auszugleichen, beispielsweise um das Existenzminimum von der Einkommensteuer freizustellen, müsse er bei Freibeträgen im Erbschaftsteuerrecht verfahren. Der Anpassungsbedarf sei bei dieser Steuerart sogar noch weit größer aufgrund des langen Zeitraums der Nichtanpassung. Auch erinnert die AfD-Fraktion daran, dass es durch Änderungen der Grundstücksbewertung zu einer Erhöhung der Verkehrswerte gekommen sei.
In der Begründung ihres Antrages weist die AfD-Fraktion darauf hin, dass die Inflationsrate in Deutschland im Oktober 2022 10,4 Prozent betragen habe, was ein historischer Höchststand gewesen sei. Ursachen seien neben dem Gelddrucken der Europäischen Zentralbank die Störung der weltweiten Lieferketten und die extreme Verteuerung von Energie durch den Krieg in der Ukraine. Zudem sei es zu einer politisch gewünschten Verteuerung von Energie gekommen, um die Bürger durch künstliche Preissteigerungen zu einem bestimmten Verhalten anzuhalten, damit politisch definierte Ziele wie "Klimarettung" oder "Energiewende" erreicht würden. Erste Vorboten der Inflation seien die enormen Verteuerungen von Sachwerten gewesen. Die Immobilienpreise seien in den letzten Jahren förmlich explodiert, sodass sich kaum ein Durchschnittsverdiener mehr einen Immobilienerwerb leisten könne.
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung darüber hinaus auf, Lösungsmodelle einzubringen, mit denen durch eine Indexierung die Effekte heimlicher Steuererhöhungen kompensiert werden.
Deutscher Bundestag, PM vom 03.03.2023